Lege den Auslandspreis in drei Schritten fest: Wandle den MWST-relevanten Fremdwährungsbetrag in CHF um, bestimme die Versandkosten nach Lieferland und kläre, wer Einfuhrabgaben bezahlt.
Beim Import in die Schweiz fallen beim Grenzübertritt Mehrwertsteuer (MWST) und allenfalls Zölle an. Diese Kosten sind sofort fällig – bevor die Ware verkauft wird.
Ohne Schnittstellen müssen Bestellungen, Bestände und Produktdaten manuell zwischen Shop, Marktplatz und ERP übertragen werden. Das kostet Zeit, verursacht Fehler und bremst das Wachstum.
Prüfen Sie der Reihe nach: 1. Bemessungsgrundlage, also Verkaufspreis oder Warenkorb und allfällige Versandkosten; 2. Kostenträger; 3. Mehrwertsteuer; 4. Abrechnungszeitpunkt; 5.
Bei B2B-Dienstleistungen an ein Unternehmen mit gültiger MWST-ID wird grundsätzlich keine EU-Mehrwertsteuer verrechnet. Im Reverse-Charge-Verfahren schuldet der Empfänger die Steuer.
Ein Shop kann neben dem Shop-Preis einen Betrag in der Währung der Kundschaft anzeigen. Eine Rechnung in dieser Währung macht den Preis transparent und erspart der Kundschaft die Kopfumrechnung.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) kann Waren, die aus der Schweiz ausgeführt und unverändert zurückgesandt werden, zollfrei wieder einführen lassen.
Die durchschnittliche Retourenquote aller Onlineshops liegt bei 7 Prozent. Im Modebereich werden rund 20 Prozent der bestellten Artikel zurückgeschickt, in Einzelfällen sogar bis zu 60 Prozent.
Bei Swiss Post GLS hängt der Grundpreis vom tatsächlichen Paketgewicht und der Zielzone ab. Die Post unterscheidet drei Zonen: Zone 1 ist am günstigsten, Zone 3 am teuersten.
Jede Sendung aus dem Ausland muss beim Zoll zur Veranlagung angemeldet werden. Die Post oder ein Kurierunternehmen erstellt die Zollanmeldung meist anhand der Angaben des Absenders.