Crossborder
Crossborder-Verkauf aus der Schweiz: Zoll, Steuern, Kanäle
Bei einer direkten Ausfuhr sind Waren von der Schweizer Mehrwertsteuer befreit. Nach dem Bestimmungslandprinzip gemäss Art. 23 Abs.
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Bei einer direkten Ausfuhr sind Waren von der Schweizer Mehrwertsteuer befreit. Nach dem Bestimmungslandprinzip gemäss Art. 23 Abs.
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Grenzüberschreitende Zahlungen sind Überweisungen zwischen verschiedenen Ländern.
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Bei B2B-Dienstleistungen an ein Unternehmen mit gültiger MWST-ID wird grundsätzlich keine EU-Mehrwertsteuer verrechnet. Im Reverse-Charge-Verfahren schuldet der Empfänger die Steuer.