
Marktplätze
Marktplatzhandel in der Schweiz: Modelle, Verträge und Pflichten
Online-Marktplätze sind wichtige Vertriebskanäle im Schweizer Handel. Zu den bedeutenden Plattformen zählen Galaxus, Ricardo, eBay, Zalando und Manor.
Einleitung: Marktplatzhandel in der Schweiz als Vertriebsweg
Online-Marktplätze sind wichtige Vertriebskanäle im Schweizer Handel. Zu den bedeutenden Plattformen zählen Galaxus, Ricardo, eBay, Zalando und Manor.
Die wichtigsten Marktplatzmodelle in der Schweiz
Galaxus vermittelt im Händlerprogramm zwischen Händlern und Kundschaft. Es erhebt keine Grundgebühr oder Initialkosten, sondern eine Verkaufsgebühr von 7 bis 20 Prozent je nach Produktkategorie.
Ricardo und eBay gehören zu den wichtigen Marktplätzen der Schweiz. Bei eBay kostet ein monatliches Festpreisangebot CHF 0.40, ein Aktionsangebot CHF 0.55.
Zalando setzt vor allem auf das Eigengeschäft und ergänzt sein Sortiment mit Angeboten von Drittanbietern. Auch Galaxus startete als Eigenhändler und baut sein Netzwerk an Marktplatzpartnern aus.
Stärken und Schwächen der einzelnen Plattformen
Galaxus verzeichnet über 2 Millionen aktive Kundinnen und Kunden sowie mehr als 20 Millionen Besuche pro Monat. Die Plattform bietet Produktfilter; Community-Pflege und Kundenbindung gelten als stark.
Marktplatzpartner beschreiben die Zusammenarbeit mit Galaxus als professionell und die Konditionen als fair. Auch die einfache Handhabung beim Listen von Produkten wird hervorgehoben.
Die Verkaufsgebühr von 7 bis 20 Prozent kann bei margenschwachen Produkten eine Herausforderung sein.
Wichtige Kennzahlen der Schweizer Marktplätze
- 2Aktive Kundinnen und Kunden (Galaxus)
- 20Besuche pro Monat (Galaxus)
Vertragliche Grundlagen: B2C, B2B und C2C
Bei einem typischen Marktplatzmodell ist der Betreiber Vermittler: Die Drittanbieter besitzen die Produkte, legen die Preise fest und handeln mit den Endkundinnen und Endkunden. Der Marktplatz unterstützt sie mit Dienstleistungen und erhält dafür eine Provision.
Viele Marktplatzbetreiber sind zusätzlich selbst als Händler tätig. So treffen auf derselben Plattform Eigengeschäft und Vermittlung von Angeboten Dritter aufeinander.
Als Konsumentin oder Konsument gilt eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschliesst, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Im Konsumentenschutz wird zwischen B2C sowie B2B, C2B und C2C unterschieden; Schutzbedürftigkeit wird für B2C, nicht aber für die anderen Konstellationen ausgewiesen.
Anwendbares Recht bei Verkäufen ins Ausland
Richtet ein Schweizer Online-Händler sein Angebot auf Kundinnen und Kunden in Deutschland aus, kommt regelmässig deutsches Verbraucherschutzrecht zur Anwendung. Massgeblich ist das Kriterium des «Ausrichtens» nach Art. 6 Rom I-VO; die blosse Abrufbarkeit einer Website in Deutschland genügt dafür nicht.
Für eine Ausrichtung sprechen etwa Lieferungen nach Deutschland mit ausgewiesenen Versandkosten, Preise in Euro, eine .de-Domain oder deutsche Kontaktangaben. Auch deutschsprachige Inhalte, die gezielt deutsche Kundschaft ansprechen, und entsprechende Werbung können dafür sprechen.
Bei solchen Verbraucherverträgen gilt das zwingende deutsche Verbraucherschutzrecht, einschliesslich des vierzehntägigen Widerrufsrechts. Fehlt eine korrekte Widerrufsbelehrung, kann sich die Widerrufsfrist auf über ein Jahr verlängern; das Schweizer OR kennt für gewöhnliche Online- und Versandkäufe kein Widerrufsrecht.
Pflichten für Händler auf Schweizer Marktplätzen
Das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verpflichtet Online-Anbieter, ihre Identität offenzulegen, einen Kundendienst anzugeben und Bestellungen über das Internet umgehend zu bestätigen. Die Anbieterkennzeichnung wird auch als Impressum bezeichnet.
Die rechtlichen Vorgaben für den Onlinehandel betreffen unter anderem Datenschutz, Vertragsschluss im Internet und die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Zu den relevanten Erlassen gehören das Datenschutzgesetz (DSG), das Obligationenrecht (OR) und das UWG.
Für die Preisbekanntgabe ist die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) relevant. Händler sollten ihre AGB regelmässig auf die gesetzlichen Anforderungen überprüfen.
Mehrwertsteuer und Zoll beim Verkauf in die Schweiz
Ausländische Händler müssen sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn ihr weltweiter Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt und sie steuerbare Leistungen an Kundinnen und Kunden in der Schweiz erbringen.
Die Registrierung erfolgt online und kann auch über eine steuerliche Vertretung in der Schweiz abgewickelt werden. Der Vorgang dauert in der Regel ein bis drei Wochen; danach erhalten Händler eine Schweizer MWST-Nummer.
Beim Verkauf über Marktplätze sind die Schweizer Zollverfahren zu beachten. Für ausgeführte Waren verlangt eBay eine wahrheitsgetreue Deklaration und Verzollung; die Zollvorschriften unterscheiden sich je nach Land.
Registrierung zur Mehrwertsteuer in der Schweiz für ausländische Händler
- Umsatzgrenze überschritten?Jährlicher weltweiter Umsatz über CHF 100'000
- Online-Registrierung bei ESTVDurchführung über https://www.estv.admin.ch
- Nutzung einer steuerlichen Vertretung möglichJa, z. B. durch lokalen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer
- Erhalt der Schweizer MWST-NummerNach erfolgreicher Registrierung
Praktische Hinweise für den grenzüberschreitenden Handel
Für Angebote auf ausländischen eBay-Marktplätzen empfiehlt eBay Schweiz die jeweilige Landessprache oder Englisch. Wegen möglicher Zeitverschiebungen kann die Kommunikation länger dauern; Fragen sollten rasch beantwortet werden.
eBay empfiehlt weltweit verfügbare Zahlungsmethoden wie PayPal. Die Bezahlung erfolgt in der angegebenen Landeswährung.
Versandkosten sollten vorab kalkuliert und längere Lieferzeiten eingeplant werden. Ausgeführte Waren sind wahrheitsgetreu zu deklarieren und zu verzollen.
Grenzüberschreitender Verkauf: Praktische Schritte für eBay
- Sprache wählenLandessprache oder Englisch empfohlen
- Zahlungsmethode anbietenWeltweit verfügbare Methoden wie PayPal
- Versandkosten kalkulierenVorab berechnen, Lieferzeiten berücksichtigen
- Waren deklarieren und verzollenWahrheitsgetreue Angaben erforderlich, Zollvorschriften beachten

