Auslandspreise festlegen: CHF, Steuern & Versand: Währungsumrechnung mit BAZG-Wechselkursen für MWST-Berechnung; Warenexporte sind bei nachgewiesener Ausfuhr von Schweizer MWST befreit; Bei DAP bezahlt der Kunde Einfuhrabgaben, bei DDP übernimmt der Händler sie
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Auslandspreise

Auslandspreise festlegen: Währung, Steuern und Versandkosten

Lege den Auslandspreis in drei Schritten fest: Wandle den MWST-relevanten Fremdwährungsbetrag in CHF um, bestimme die Versandkosten nach Lieferland und kläre, wer Einfuhrabgaben bezahlt.

Einleitung

Lege den Auslandspreis in drei Schritten fest: Wandle den MWST-relevanten Fremdwährungsbetrag in CHF um, bestimme die Versandkosten nach Lieferland und kläre, wer Einfuhrabgaben bezahlt. Bei DAP trägt sie der Kunde, bei DDP der Händler.

Für Dienstleistungen und Warenexporte gelten unterschiedliche Schweizer MWST-Regeln. Warenexporte sind bei nachgewiesener Ausfuhr von der Schweizer MWST befreit; im Zielland können Einfuhrsteuern anfallen.

Schritte zur Festlegung des Auslandspreises

  1. WährungsumrechnungAusländische Beträge mit BAZG-Wechselkursen in CHF umrechnen
  2. Bestimmung der VersandkostenNach Lieferland festlegen, inklusive Paketgewicht, -grösse und Saisonzuschläge
  3. Entscheidung zwischen DAP und DDPKlarstellung, wer Einfuhrabgaben trägt – Kunde oder Händler

Währungsumrechnung und Wechselkurse

Für die MWST-Berechnung müssen ausländische Beträge in CHF umgerechnet werden. Massgebend sind die Wechselkurse des BAZG. Eine Beratungsleistung aus Deutschland für 5'000 EUR ergibt bei 1 EUR = 1,10 CHF einen Nettobetrag von CHF 5'500.

Ist die Leistung in der Schweiz steuerbar, wird auf diesem Betrag die Bezugsteuer berechnet. Bei 8,1 % sind das CHF 445.50. Die Umrechnung muss für jede Rechnung nachvollziehbar dokumentiert werden.

Mehrwertsteuer bei Dienstleistungen ins Ausland

Nach dem Empfängerortsprinzip (Art. 8 MWSTG) liegt der Leistungsort grundsätzlich dort, wo der Kunde seinen Sitz hat. Bei Dienstleistungen an ein ausländisches Unternehmen fällt deshalb keine Schweizer MWST an.

Stellen Sie die Rechnung ohne Schweizer MWST aus und vermerken Sie «Reverse Charge». Der Kunde deklariert die Steuer in seinem Land selbst.

Ausnahmen sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken in der Schweiz, Personenbeförderung innerhalb der Schweiz und Veranstaltungen im Inland. In diesen Fällen kann Schweizer MWST anfallen.

Mehrwertsteuer bei Warenexporten

Direkte Ausfuhren von Waren ins Ausland sind von der Schweizer MWST befreit (Art. 23 MWSTG). Voraussetzung ist, dass der Gegenstand physisch ins Ausland transportiert wird – durch den Lieferanten, den Abnehmer oder einen Spediteur.

Als Ausfuhrnachweis dienen Zolldokumente wie die elektronische Ausfuhrveranlagungsverfügung (e-dec Export) mit digitaler Signatur oder eine zollamtlich gestempelte Zollanmeldung.

Ohne Ausfuhrnachweis muss die Lieferung in der Schweiz versteuert werden. Bewahren Sie die Belege sechs Jahre auf: das laufende Jahr plus fünf Vorjahre.

Rechnungsstellung und Pflichtangaben

Setzen Sie den Rechnungsbetrag aus Warenpreis und ausgewiesenen Versandkosten zusammen. Legen Sie Versandkosten für die jeweiligen Lieferländer fest; Regeln können unterschiedliche Länder in einer Versandart bündeln. Auch eine Versandpauschale oder portofreie Lieferung ist möglich.

Kalkulieren Sie die Versandkosten anhand von Paketgewicht und -grösse, Zielland und Versandservice. Volumengewicht, Treibstoffzuschläge und Zuschläge in der Hochsaison können die Kosten erhöhen; Tarife können sich ändern.

Bei DDP übernimmt der Händler Verzollung, Zölle und Steuern; für Kunden fallen bei der Lieferung keine zusätzlichen Kosten an. Bei DAP bezahlt der Empfänger die anfallenden Zölle, Steuern und Gebühren. Berücksichtigen Sie bei DDP diese übernommenen Kosten im vom Kunden bezahlten Betrag.

Warenexporte aus der Schweiz sind bei nachgewiesener Ausfuhr ohne Schweizer MWST fakturiert. Bei DAP trägt der Kunde die im Zielland anfallenden Einfuhrabgaben; bei DDP übernimmt sie der Händler. Für Dienstleistungen an ausländische Geschäftskunden gehört der Vermerk «Reverse Charge» auf die Rechnung.

Deklarieren Sie die Umsätze in der MWST-Abrechnung: den Gesamtumsatz unter Ziffer 200, Warenexporte unter Ziffer 220 und Dienstleistungen unter Ziffer 221. Die Umsätze zählen zur massgeblichen Umsatzgrenze von CHF 100'000.

Besonderheiten bei Importen: Wertfreigrenze und Einfuhrsteuer

Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Einreise in die Schweiz eine MWST-Wertfreigrenze von CHF 150. Sie gilt pro Person und Tag einmalig für Waren zum privaten Gebrauch oder zum Verschenken und gilt auch für Kinder.

Übersteigt der Gesamtwert CHF 150, wird die MWST auf dem vollen Warenwert erhoben. Einzelne Gegenstände im Wert von über CHF 150 sind unabhängig von der Anzahl reisender Personen immer steuerpflichtig. Ausgewiesene ausländische MWST wird bei der Wertermittlung abgezogen.

Der Normalsatz beträgt 8,1 %, der reduzierte Satz 2,6 %, zum Beispiel für Lebensmittel und Bücher. Bei Waren im Wert von CHF 200 ergeben sich CHF 16.20 zum Normalsatz oder CHF 5.20 zum reduzierten Satz. Fremdwährungsbeträge werden in CHF umgerechnet.

Für Waren, die online bestellt und per Post oder Kurier zugestellt werden, gelten andere Bestimmungen als für die private Einreise.

MWST-Sätze in der Schweiz und Wertfreigrenze bei Importen

  • 8,1%Normalsatz MWST
  • 2,6%Reduzierter Satz MWST
  • 150Wertfreigrenze für private Einreise
  • 150Steuerpflicht bei einzelnen Gegenständen

Fazit

Rechnen Sie MWST-relevante Fremdwährungsbeträge mit den BAZG-Wechselkursen in CHF um. Warenexporte sind bei nachgewiesener Ausfuhr von der Schweizer MWST befreit; Dienstleistungen an ausländische Geschäftskunden werden grundsätzlich ohne Schweizer MWST und mit dem Vermerk «Reverse Charge» fakturiert.

Legen Sie Versandkosten nach Lieferland fest und entscheiden Sie zwischen DAP und DDP. Bei DAP bezahlt der Kunde anfallende Einfuhrabgaben, bei DDP übernimmt sie der Händler.

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