
Retouren
Retouren steuern: Fristen, Erstattung, Wiedereinlagerung
Das Schweizer Obligationenrecht (OR) kennt kein allgemeines Widerrufsrecht für Online- oder Ladenkäufe.
Rechtliche Grundlage: Kein gesetzliches Rückgaberecht in der Schweiz
Das Schweizer Obligationenrecht (OR) kennt kein allgemeines Widerrufsrecht für Online- oder Ladenkäufe. Bei mangelfreier Ware besteht deshalb grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf Rückgabe, Umtausch oder Rückerstattung.
Eine Ausnahme sind Haustürgeschäfte über CHF 100 in Überrumpelungssituationen, etwa zu Hause, am Arbeitsplatz oder am Telefon. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem die Kundin oder der Kunde über das Recht informiert wurde.
Für bestimmte Konsumkreditverträge, Leasingverträge und Kredit- oder Kundenkarten mit Kreditoption gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Vertragskopie. Bei den meisten Privatversicherungen beträgt die Frist ebenfalls 14 Tage; sie beginnt nach Antragstellung oder Annahmeerklärung und Information über das Widerrufsrecht.
Bei Privatversicherungen sind unter anderem kollektive Personenversicherungen und Verträge mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat ausgenommen. Ohne gesetzliche Ausnahme richten sich Rückgaberecht und Bedingungen nach den AGB, sofern sie vor dem Kauf vereinbart wurden.
Freiwillige Rückgabefristen und -bedingungen bei Schweizer Händlern
Freiwillige Rückgabefristen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Händler. Apple ermöglicht die Rückgabe serienmässiger Hardware innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt; bei mehreren Produkten aus einer Bestellung beginnt die Frist mit dem Erhalt des letzten Produkts.
Coop City gewährt 30 Tage Rückgaberecht, wenn die Originalverpackung ungeöffnet ist. Migros wirbt mit «Zufrieden oder Geld zurück»; Coop erstattet bei Unzufriedenheit ohne feste Frist.
Migros erstattet bei Unzufriedenheit mit Qualität oder Frische den bezahlten Betrag; im Einzelfall entscheidet das Filialpersonal. Die Zufriedenheitsgarantie bezieht sich laut Migros vor allem auf unbenutzte Produkte in unbeschädigter Originalverpackung sowie auf Lebensmittel mit Qualitätsmängeln.
Bei Lebensmitteln mit einem Qualitätsmangel, etwa wenn sie verdorben, abgelaufen oder falsch geliefert wurden, ersetzen Migros und Coop die Ware oder erstatten den Kaufpreis. Bei reinem Nichtgefallen entscheidet die Filiale über eine Rücknahme.
Coop nennt für Rückgaben ohne Beleg Beträge unter CHF 50.00 als Grössenordnung. Bei höheren Beträgen erleichtert ein Kaufbeleg die Abwicklung; Coop zufolge sind Einkäufe zudem im System registriert und elektronisch nachvollziehbar.
- Rückgabeanfrage und Bedingungen prüfenKlären Sie anhand der Rückgaberegeln, ob die Retoure angenommen werden kann und welche Frist gilt. Erfassen Sie den Retourengrund für die weitere Bearbeitung.
- Rücksendung organisieren und Wareneingang erfassenNach der Prüfung der Anfrage erhält die Kundschaft die Rücksendeanweisungen oder ein Rücksendeetikett. Beim Eingang wird die Retoure registriert und der Zustand der Ware geprüft.
- Prüfung dokumentieren und Ware sortierenHalten Sie den Zustand der Ware fest und gleichen Sie ihn mit den Rückgabebedingungen ab. Einwandfreie Ware kann zurück ins Lager, leicht beschädigte Ware wird aufbereitet; übrige Ware wird verkauft, recycelt oder fachgerecht entsorgt.
- Erstattung oder Umtausch abwickelnJe nach Rückgaberegeln und Zustand der Ware wird eine Rückerstattung oder ein Umtausch angeboten. Aktualisieren Sie anschliessend den Lagerbestand und informieren Sie die Kundschaft über den Bearbeitungsstand.
Je länger ein Artikel im Retourenprozess bleibt, desto schwieriger kann der Wiederverkauf zum regulären Preis werden. Eine zügige Prüfung, Sortierung und Bestandsaktualisierung hält die Ware schneller wieder für den Verkauf verfügbar.
Für Briefpostretouren bietet die Schweizerische Post die Steuerung mit Letter ID und die digitale Bereitstellung von Informationen wie Sendungsbild oder Retourengrund. Eine Rücksendung an eine alternative Adresse ist kostenlos; die digitale Verarbeitung kostet CHF 0.09 pro Retoure, einfache Entsorgung ist kostenlos und qualifizierte Entsorgung kostet CHF 0.02.
Die Rücksendung eines Standardbriefs kostet CHF 0.63, jene eines Einschreibens CHF 5.80; die Preise verstehen sich inklusive MWST. Vorbeugend helfen die Prüfung von Adressen vor dem Versand und die Pflege aktueller Adressdaten.
Vergleich der Rückgabefristen und -bedingungen bei Schweizer Händlern
- Apple
- 14 Tage ab Erhalt (letztes Produkt)
- Coop City
- 30 Tage, Originalverpackung ungeöffnet
- Migros
- Keine feste Frist; Zufriedenheitsgarantie für unbenutzte Ware und Lebensmittel mit Mängeln
- Coop (Allgemein)
- Keine feste Frist; Entscheidung basiert auf Unzufriedenheit
Rückerstattung von Einfuhrzöllen bei Retouren ins Ausland
Ausländische Rückwaren sind Waren, die in die Schweiz eingeführt und unverändert wieder ins Ausland zurückgeschickt werden; reiner Gebrauch gilt nicht als Veränderung. Firmen können die Rückerstattung von Einfuhrzöllen beantragen, wenn sie die Ware innerhalb von drei Jahren wegen Annahmeverweigerung, Vertragsrückgängigmachung oder Unverkäuflichkeit infolge eines Mangels oder einer Beschädigung zurücksenden.
Der Antrag ist in der Ausfuhranmeldung beziehungsweise Warenanmeldung Ausfuhr über e-dec oder Passar zu stellen. Wurde die Ware in der Schweiz verarbeitet, wird eine Rückerstattung nur bewilligt, wenn bei der Verarbeitung ein Mangel aufgetreten ist.
Für Produkte, die aufgrund geltender Vorschriften etwa zu öffentlicher Gesundheit oder Sicherheit nicht in den Markt gelangen dürfen, kann bei einer Wiederausfuhr ebenfalls ein Rückerstattungsanspruch bestehen. Bei unzustellbaren Sendungen ist ein vereinfachtes Verfahren möglich, wenn die vollständige Sendung beim Zollanmelder geblieben ist und dieser die Unzustellbarkeit nachweist.
Als Nachweis dienen beispielsweise ein Vermerk auf dem Lieferschein oder ein Track-&-Trace-Auszug. Der Zollanmelder muss zugelassener Empfänger und Versender sein; für Sendungen der ZV Post in der Schweiz und Liechtenstein dient das ausgefüllte Formular 25.74 A als Ausfuhrzollanmeldung und Rückerstattungsantrag für die aufgeführten Sendungen.
Zeitrahmen für die Rückerstattung von Einfuhrzöllen bei ausländischen Rückwaren
- Antragstellung
- In der Ausfuhranmeldung über e-dec oder Passar
- Verarbeitete Waren
- Rückerstattung nur bei Mangel während der Verarbeitung
- Unzustellbare Sendungen
- Vereinfachtes Verfahren möglich, wenn Sendung beim Zollanmelder bleibt
Warenrückrufe: Ablauf und Erstattung bei Mängeln
Migros und Coop rufen betroffene Chargen bei Qualitätsmängeln wie möglicher Salmonellenbelastung zurück. Kundinnen und Kunden sollen die betroffenen Produkte nicht konsumieren und die Chargenangaben prüfen.
Am 12. September 2026 meldete Coop unter anderem den Rückruf von Naturaplan Bio Crevetten Jumbo 120 g wegen möglicher Salmonellenbelastung. Bei Rückrufen erstatten die Händler in der Regel den Kaufpreis oder bieten Ersatz an, sobald das Produkt zurückgebracht wird.
Kundinnen und Kunden von Migros Online werden für die Rückerstattung direkt vom Kundendienst kontaktiert. Migros veröffentlicht Warenrückrufe jeweils für einen Monat.


