
Zoll und Versand
Versand in die EU: Zollanmeldung, Einfuhrumsatzsteuer und Nachweise
Jede Ware aus der Schweiz, die in die EU versendet wird, muss in ein Zollverfahren überführt werden.
Grundlagen der Zollanmeldung für den Versand in die EU
Jede Ware aus der Schweiz, die in die EU versendet wird, muss in ein Zollverfahren überführt werden. Eine Zollanmeldung ist zwingend erforderlich – unabhängig davon, ob es sich um Unions- oder Nicht-Unionsware handelt (zoll.de).
Die Anmeldung erfolgt elektronisch (in Deutschland über ATLAS), papiergestützt, mündlich oder durch eine als Anmeldung geltende Handlung (zoll.de).
Nötig sind Angaben zu Wert, Herkunft und Identität der Ware sowie die Zolltarifnummer. Der Absender muss Name, Anschrift, eine genaue Warenbeschreibung, Menge und Tarifnummer bereitstellen (zoll.de, eclear).
Elektronische Zollanmeldung für Sendungen aus der Schweiz in die EU
- Anmeldung elektronisch über ATLAS (Deutschland)Voraussetzung für zollamtliche Bearbeitung
- Angaben zu Wert, Herkunft, Identität und TarifnummerPflicht für jede Ware; z.B. HS-Code
- Absenderdaten und präzise WarenbeschreibungName, Anschrift, Menge, Beschreibung erforderlich
- Verwendung von Onlinediensten für PDDP (ab Nov. 2026)«Begleitpapiere Kleinwaren International» oder «Frachtbrief erstellen (gegen Rechnung)»
Einfuhrumsatzsteuer und neue pauschale Zollabgabe
Auf Sendungen aus Nicht-EU-Staaten erhebt die EU Einfuhrumsatzsteuer. In Deutschland beträgt der Satz entweder 7 Prozent (ermässigt) oder 19 Prozent (Regelsatz), abhängig von der Warenart (zoll.de).
Seit dem 1. Juli 2026 gilt für E-Commerce-Sendungen bis 150 Euro Warenwert zusätzlich eine pauschale Zollabgabe von 3 Euro pro Artikelzeile (je HS-Code). Enthält eine Sendung drei verschiedene Artikel, fallen 9 Euro an (zoll.de, Post CH).
Die pauschale Abgabe ist eine Lenkungsabgabe und wird unabhängig vom Freihandelsabkommen Schweiz–EU erhoben. Sie gilt auch dann, wenn ein Präferenznachweis vorliegt (Post CH).
Nachweise: Präferenznachweise und neue Produktkennzeichnungen
Ab 1. November 2026 sind für alle B2C-Sendungen in die EU die Produkt-IDs M-PID (eigene Artikelnummer) und NS-PID (herstellerspezifische Nummer) Pflicht. Fehlt eine dieser Angaben, wird die Sendung retourniert (Post CH).
Zusätzlich verlangen die EU-Behörden ab November 2026 eine Bearbeitungsgebühr von voraussichtlich 2 Euro pro Artikelzeile. Diese kommt zur pauschalen Zollabgabe hinzu (Post CH).
Pflichtangaben für den Versand in die EU ab November 2026
- M-PID (eigene Artikelnummer)Pflichtangabe für alle B2C-Sendungen
- NS-PID (herstellerspezifische Nummer)Pflichtangabe für alle B2C-Sendungen
- Bearbeitungsgebühr von 2 Euro pro ArtikelzeileAb 1. November 2026 verpflichtend, zusätzlich zur pauschalen Zollabgabe
- Geschenkvermerk auf dem PaketEmpfohlen zur erleichterten Zollabwicklung
EU‑Zollreform 2026: Was sich für Schweizer Versender konkret ändert
Die Reform tritt in drei Stufen in Kraft: Am 1. Juli 2026 wurde die pauschale Zollabgabe von 3 Euro pro Artikelzeile eingeführt. Am 1. November 2026 folgen die Bearbeitungsgebühr und die neuen Produktangaben. Ab 2028 werden alle Sendungen unabhängig vom Wert nach den regulären EU-Zolltarifen (TARIC) behandelt (Post CH).
In Deutschland wird ab November 2026 für alle B2C-Sendungen bis 150 Euro die PDDP-Versandart zwingend (verzollt und versteuert durch den Verkäufer). Die Erfassung ist nur noch über die Onlinedienste «Begleitpapiere Kleinwaren International» oder «Frachtbrief erstellen» möglich (Post CH).
Die pauschale Abgabe und die Bearbeitungsgebühr gelten auch bei präferenzbegünstigten Waren. Nur unter bestimmten Versandalternativen kann der Präferenznachweis noch genutzt werden (Post CH).
Zeitplan der EU-Zollreform 2026 für Schweizer Versender
- 1. Juli 2026Einführung der pauschalen Zollabgabe von 3 Euro pro Artikelzeile für Sendungen bis 150 Euro Warenwert.
- 1. November 2026Pflicht zur Angabe von M-PID und NS-PID; Einführung einer Bearbeitungsgebühr von 2 Euro pro Artikelzeile; zwingende Nutzung von PDDP-Versandart in Deutschland.
- Ab 2028Alle Sendungen unabhängig vom Wert werden nach den regulären EU-Zolltarifen (TARIC) behandelt.
Praktische Hinweise für den reibungslosen Versand
Deklarieren Sie jede Sendung vollständig: Warenwert, Zolltarifnummer, Ursprungsland und eine präzise Beschreibung sind Pflicht. Kennzeichnen Sie Geschenksendungen als solche – ein Vermerk wie «Geschenk» auf dem Paket erleichtert die Zollabwicklung.
Ab November 2026 sind für PDDP-Sendungen nach Deutschland die Onlinedienste «Begleitpapiere Kleinwaren International» oder «Frachtbrief erstellen (gegen Rechnung)» vorgeschrieben. Verwenden Sie diese für eine korrekte elektronische Anmeldung (Post CH).


