
Zoll und Versand
Zoll und Versand abwickeln: Pflichten, Abläufe und Versandarten
Jede Sendung aus dem Ausland muss beim Zoll zur Veranlagung angemeldet werden. Die Post oder ein Kurierunternehmen erstellt die Zollanmeldung meist anhand der Angaben des Absenders.
Zollabwicklung bei Paketen aus dem Ausland
Jede Sendung aus dem Ausland muss beim Zoll zur Veranlagung angemeldet werden. Die Post oder ein Kurierunternehmen erstellt die Zollanmeldung meist anhand der Angaben des Absenders.
Für Waren ins Ausland bietet die Post die Kleinwarensendung an. Sie eignet sich für Sendungen unter 2 kg; Länge, Breite und Höhe dürfen zusammen höchstens 90 cm betragen.
Grenzüberschreitende Waren können durch einen beauftragten Dritten wie eine Spedition, einen Frachtführer oder die Post versandt werden. Weitere Möglichkeiten sind die Beförderung im Fahrzeug des liefernden Unternehmens und die Selbstabholung.
Für Pakete im Schweizer Inland bietet die Post PostPac Economy mit Zustellung innert zwei Werktagen von Montag bis Freitag, PostPac Priority am nächsten Werktag von Montag bis Freitag mit möglicher Samstagszustellung sowie Swiss-Express «Mond» am Folgetag bis 9 Uhr. Die Preise für Pakete bis 2, 10 und 30 kg betragen bei Economy CHF 9, CHF 12 und CHF 21, bei Priority CHF 10.50, CHF 13.50 und CHF 22.50 sowie bei Swiss-Express «Mond» CHF 17, CHF 23 und CHF 29.
Der Sendungsstatus «Vom Zoll einbehalten» bedeutet in der Regel nicht, dass das Paket beschlagnahmt wurde. Es befindet sich im Postverzollungsprozess der Post oder des Kurierunternehmens.
Zollabgaben und Mehrwertsteuer berechnen
Die Zollabgaben richten sich in der Regel nach dem Bruttogewicht inklusive Verpackung und dem Zolltarif. Sie betragen häufig weniger als CHF 1 pro kg; für Alkohol, Tabak und Lebensmittel können höhere Abgaben anfallen. Die geltenden Ansätze finden Sie im Zolltarif Tares.
Die Einfuhrmehrwertsteuer beträgt 8,1 % der Bemessungsgrundlage. Für Nahrungsmittel, Bücher, Zeitschriften und Medikamente gilt der reduzierte Satz von 2,6 %.
Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Kaufpreis inklusive Versandkosten. Als Beleg dienen die Rechnung oder der Kaufvertrag; bei Geschenken wird der Marktwert besteuert.
Zollabgaben und Steuerbeträge bis CHF 5 werden aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht erhoben. Das entspricht einem Warenwert von höchstens CHF 63 beim Satz von 8,1 % beziehungsweise CHF 194 beim Satz von 2,6 %.
Freigrenzen und Geschenksendungen
Geschenksendungen von einer Privatperson im Ausland an eine Privatperson in der Schweiz sind bis zu einem Warenwert von CHF 100 je Sendung abgabenfrei. Tabakwaren und alkoholische Getränke sind davon ausgenommen.
Der Warenwert wird ohne Versandkosten berechnet. Der Absender muss aussen auf dem Paket oder Brief einen Geschenkvermerk anbringen; die Sendung muss als Geschenk deklariert sein oder klaren Geschenkcharakter aufweisen.
Verzollungsprozess: Wer macht was?
Vor dem Kaufvertrag sollten Lieferumfang, Lieferzeit, Preis und Zuständigkeiten geklärt werden. Incoterms regeln die Lieferweise sowie Aufgaben, Transportkosten und -risiken: Bei DAP übernimmt der Empfänger die Verzollung, bei DDP sorgt der Verkäufer für eine verzollte Zustellung.
Bei der Einfuhr erstellt die Post oder das Kurierunternehmen anhand der Absenderangaben die Zollanmeldung. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) nimmt die Veranlagung vor und berechnet beziehungsweise erhebt Zölle und Steuern.
Das BAZG aktualisiert den Sendungsstatus nicht. Für Auskünfte zum aktuellen Stand wenden Sie sich an die Post oder das Kurierunternehmen.
Privatpersonen können die Verzollung mit der App QuickZoll des Schweizer Zolls selbst abwickeln. Die App richtet sich an Private.
Gebühren der Post für die Verzollung
Für ihre Verzollungsdienstleistung verrechnet die Post CHF 13 für Sendungen aus EU-Ländern einschliesslich Überseegebieten und CHF 16 für Sendungen aus übrigen Ländern. Dazu kommt ein Zuschlag von 3 % des Warenwerts.
Bei mangelhaften Absenderangaben, etwa einem fehlenden Warenwert, kann die Post zusätzlich CHF 20 für eine Besichtigung oder Wertabklärung verrechnen. Mit dem kostenlosen Service «Meine Sendungen» lassen sich Importkosten online bezahlen; auf die Grundgebühr der Verzollung gibt es CHF 1.50 Rabatt pro Sendung.
Die Transportkosten der Anbieter sind nicht im Voraus bekannt. Importkosten werden dem Empfänger in der Regel zusammen mit den Abgaben in Rechnung gestellt; klären Sie die Kosten beim jeweiligen Transportunternehmen ab.
Was tun bei blockierten Sendungen?
Bei einer falschen oder ungenügenden Deklaration kann die Verzollung nicht abgeschlossen werden. Die Sendung geht dann in einen Abklärungsprozess.
Die Post kann den Empfänger um weitere Angaben bitten. Bei einem Kauf dienen die Bestellbestätigung, die Rechnung oder ein Zahlungsnachweis als Beleg.
Für den aktuellen Sendungsstand ist die Post oder das Kurierunternehmen zuständig. Das BAZG gibt dazu keine Auskunft.
Wichtige Dokumente und Angaben des Absenders
Der Absender muss Inhalt und Warenwert vollständig und wahrheitsgetreu angeben. Diese Angaben bilden die Grundlage der Zollanmeldung und der Abgabenerhebung.
Für die Importabwicklung sind zudem die Lieferkonditionen, die Sachbezeichnung der Ware, die Zolltarifnummer, der Rechnungsbetrag und der Grund der Lieferung relevant. Die Rechnung oder der Kaufvertrag dient als Grundlage für die Berechnung der Abgaben.
Für Ausfuhren aus Deutschland in die Schweiz ist grundsätzlich eine Ausfuhranmeldung erforderlich. Bei Sendungen bis EUR 1’000 und/oder 1’000 kg genügt die Handelsrechnung.
Für eine österreichische Steuerbefreiung dient bei einem Versand durch Dritte grundsätzlich ein Versendungsbeleg wie ein Frachtbrief oder Postaufgabeschein als Ausfuhrnachweis. Auch eine Speditionsbescheinigung oder eine zollamtliche Austrittsbestätigung kommt infrage; bei Beförderung im eigenen Fahrzeug oder Selbstabholung wird die zollamtliche Austrittsbestätigung genannt.
Betäubungsmittel und geschützte Tier- und Pflanzenarten sind zur Einfuhr verboten. Für bestimmte Waren, zum Beispiel Waffen, ist eine Bewilligung erforderlich.



