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Mehrwertsteuer Auslandshandel: EU-MWST für Schweizer Händler registrieren

Bei B2B-Dienstleistungen an ein Unternehmen mit gültiger MWST-ID wird grundsätzlich keine EU-Mehrwertsteuer verrechnet. Im Reverse-Charge-Verfahren schuldet der Empfänger die Steuer.

Wann müssen Schweizer Unternehmen in der EU Mehrwertsteuer abführen?

Bei B2B-Dienstleistungen an ein Unternehmen mit gültiger MWST-ID wird grundsätzlich keine EU-Mehrwertsteuer verrechnet. Im Reverse-Charge-Verfahren schuldet der Empfänger die Steuer.

Bei B2C-Fernverkäufen gilt eine EU-weite Schwelle von 10’000 Euro pro Kalenderjahr. Wird sie überschritten, berechnen Sie die Mehrwertsteuer zum Satz des Kundenlandes.

Bei Warenlieferungen aus der Schweiz ist zusätzlich die Einfuhr-Mehrwertsteuer im Einfuhrland zu berücksichtigen. OSS ersetzt die Zollformalitäten für eingeführte Waren nicht.

Wichtige Grenzwerte und Regelungen für den Auslandshandel mit der EU

B2C-Schwelle für OSS
10’000 Euro pro Kalenderjahr
Ausfuhrnachweis
e-dec Export mit digitaler Signatur
Aufbewahrungsdauer für Belege
bis zu zehn Jahre

Das One-Stop-Shop (OSS) Verfahren – zentrale Abwicklung für alle EU-Länder

Mit dem One Stop Shop (OSS) melden und bezahlen Händler die Mehrwertsteuer auf geeignete grenzüberschreitende B2C-Verkäufe über ein einziges Online-Portal. Für diese Umsätze entfällt die separate OSS-Registrierung in jedem betroffenen Mitgliedstaat.

Seit Juli 2021 hat OSS den Mini One Stop Shop (MOSS) abgelöst. Für grenzüberschreitende Fernverkäufe gilt eine einheitliche EU-weite Schwelle von 10’000 Euro.

Die EU-Regelung umfasst grenzüberschreitende Warenverkäufe an Privatkundinnen und Privatkunden und kann auch von Unternehmen ausserhalb der EU genutzt werden. Für B2C-Dienstleistungen können Unternehmen ausserhalb der EU ohne EU-Niederlassung stattdessen die Nicht-EU-Regelung verwenden.

Für Fernverkäufe von Waren aus einem Drittland in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro gibt es den Import-One-Stop-Shop (IOSS). Die Zollformalitäten für die Einfuhr bleiben auch bei IOSS erforderlich.

Registrierung für das OSS-Verfahren – So gehen Sie vor

Ordnen Sie zuerst Ihre Umsätze zu: Für grenzüberschreitende B2C-Warenverkäufe kommt die EU-Regelung infrage, für B2C-Dienstleistungen eines Unternehmens ohne EU-Niederlassung die Nicht-EU-Regelung. Bei eingeführten Waren in Sendungen bis 150 Euro prüfen Sie IOSS.

Wählen Sie einen EU-Mitgliedstaat als Mitgliedstaat der Identifizierung. Als Beispiel für ein mögliches Registrierungsland nennt ACTRA Deutschland; daraus folgt keine Empfehlung für diesen Staat.

Rufen Sie die Seite der EU zur «Einzigen Anlaufstelle der EU für die Mehrwertsteuer (OSS)» auf: europa.eu. Für die Anmeldung nutzen Sie das OSS-Portal der Steuerbehörde des gewählten Mitgliedstaats und registrieren sich dort für die passende Regelung.

Für IOSS über Deutschland informiert das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) unter bzst.de. Für nicht in der EU ansässige Unternehmen nennt das BZSt einen in Deutschland ansässigen Vertreter, sofern keine Teilnahme über ein Amtshilfeabkommen möglich ist; als solches Land nennt es Norwegen.

Nach der OSS-Registrierung berechnen Sie die Mehrwertsteuer zum Satz des Landes, in dem Ihre Kundinnen und Kunden ansässig sind. Reichen Sie Ihre Verkäufe je nach Regelung monatlich oder vierteljährlich über die einzige Anlaufstelle ein und bezahlen Sie die Steuer im Registrierungsland; die Behörde leitet sie weiter.

Bewahren Sie die Nachweise bis zu zehn Jahre auf.

Versand in die EU: DDP oder DAP – wer zahlt die Einfuhr-Mehrwertsteuer?

Bei DDP (Delivered Duty Paid) übernimmt der Händler alle Kosten einschliesslich der Einfuhr-Mehrwertsteuer und rechnet sie in den Verkaufspreis ein. Der Kunde bezahlt bei der Lieferung nichts zusätzlich.

Ein Beispiel für eine Lieferung von der Schweiz nach Deutschland: Ein Produkt für 50 Euro kostet mit 19 Prozent Mehrwertsteuer 59.50 Euro. Bei DAP bezahlt der Kunde die Einfuhr-Mehrwertsteuer bei der Lieferung an den Zusteller; häufig kommt eine Gebühr hinzu, und die Lieferung kann sich verzögern.

Für einen DDP-Service reicht eine Schweizer MWST-Registrierung nicht aus: Der Exporteur muss im entsprechenden EU-Mitgliedstaat registriert sein. Erfolgt der Versand beispielsweise über Swiss Post, sollte die Registrierung in Deutschland bestehen.

DAP vs. DDP bei Versand in die EU – Vor- und Nachteile für den Händler

Vorteil DDP
Kunde bezahlt nichts zusätzlich bei Lieferung; besseres Kundenerlebnis
Nachteil DDP
Händler muss im EU-Mitgliedstaat registriert sein; keine alleinige Schweizer MWST-ID genügt
Vorteil DAP
Keine EU-Registrierung erforderlich; einfacherer Prozess für Händler
Nachteil DAP
Kunde zahlt Einfuhr-MWST beim Zusteller; Lieferung kann verzögert werden

MWST-Befreiung bei der Ausfuhr aus der Schweiz

Warenlieferungen sind in der Schweiz von der MWST befreit, wenn sie direkt ins Ausland transportiert werden. Der Gegenstand muss dafür physisch aus der Schweiz ausgeführt werden.

Als Ausfuhrnachweis dient beispielsweise die elektronische Ausfuhrveranlagungsverfügung (e-dec Export) mit digitaler Signatur. Kann die Ausfuhr weder damit noch mit einem anderen anerkannten Beleg nachgewiesen werden, muss die Lieferung in der Schweiz versteuert werden.

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