
Crossborder
Crossborder-Verkauf aus der Schweiz: Zoll, Steuern, Kanäle
Bei einer direkten Ausfuhr sind Waren von der Schweizer Mehrwertsteuer befreit. Nach dem Bestimmungslandprinzip gemäss Art. 23 Abs.
Mehrwertsteuerbefreiung bei Ausfuhren aus der Schweiz
Bei einer direkten Ausfuhr sind Waren von der Schweizer Mehrwertsteuer befreit. Nach dem Bestimmungslandprinzip gemäss Art. 23 Abs. 3 MWSTG wird die Ware im Zielland besteuert; dort können zusätzlich Zollabgaben anfallen.
Direkte Ausfuhr liegt vor, wenn der Lieferant, der Abnehmer oder eine beauftragte Drittperson die Ware direkt ins Ausland oder in ein offenes Zolllager beziehungsweise Zollfreilager transportiert. Übergibt der Lieferant die Ware im Inland an einen nicht steuerpflichtigen Abnehmer, muss dieser sie ohne Ingebrauchnahme ausführen.
Über die Steuerbefreiung wegen der Ausfuhr entscheidet die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).
Zollformalitäten und Nachweise für die Steuerbefreiung
Vor der Ausfuhr ist eine Ausfuhranmeldung beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erforderlich. Die Einfuhranmeldung in die EU muss elektronisch erfolgen; klären Sie den Ablauf mit dem Exporttransporteur.
Als Ausfuhrnachweis gilt die elektronische Ausfuhrveranlagungsverfügung (e-dec Export) mit digitaler Signatur. Anerkannt werden auch bestimmte zollamtliche Belege, etwa das gestempelte Formular 11.44 für Rohtabak und Tabakfabrikate, Dokumente zum Abschluss einer vorübergehenden Verwendung oder ein bestätigtes Ausfuhrdokument im Reiseverkehr.
Bewahren Sie die Belege sechs Jahre auf: für das aktuelle und die fünf vorangegangenen Steuerperioden. Fehlt ein Ausfuhrnachweis, wird die Lieferung in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig.
Schritte zur steuerbefreiten Ausfuhr aus der Schweiz
- Ausfuhranmeldung beim BAZGPflicht vor der Warenabgabe ins Ausland; elektronisch über e-dec Export.
- Erstellung eines gültigen AusfuhrnachweisesElektronische Ausfuhrveranlagungsverfügung (e-dec Export) mit digitaler Signatur oder anerkanntes Zollformular.
- Dokumentation und AufbewahrungBelege sechs Jahre aufbewahren (aktuelles + fünf vorangegangene Steuerperioden).
- Rechnungsausstellung ohne Schweizer MWSTNur bei Vorliegen und Nachweis der Ausfuhrvoraussetzungen.
Zollfreigrenzen und -schwellen für Lebensmittel, Alkohol und Tabak aus der Schweiz
- Lebensmittel
- Keine allgemeine Freigrenze; Zollabgaben je nach Produkt und Bestimmungsland.
- Alkohol
- Maximal 1 Liter pro Person im Reiseverkehr; sonst zollpflichtig.
Mehrwertsteuer im Zielland der EU: OSS/IOSS und Schwellenwerte
Bei Waren, die aus der Schweiz an Privatkunden in der EU eingeführt werden, fällt die Mehrwertsteuer des Bestimmungslands grundsätzlich ab dem ersten Euro an. Die einheitliche EU-Schwelle von 10'000 EUR betrifft grenzüberschreitende Fernverkäufe innerhalb der EU; sie gilt nicht für Unternehmen mit Sitz ausserhalb der EU und ist deshalb keine allgemeine Freigrenze für Schweizer Exporte.
Mit dem One-Stop-Shop (OSS) lassen sich relevante EU-Verkäufe zentral melden. Unternehmen mit Sitz ausserhalb der EU benennen dafür ein EU-Land, in dem sie die OSS-Erklärung einreichen und die Mehrwertsteuer abführen; die lokalen Steuersätze der Zielländer sind anzuwenden.
Wer Waren in einem EU-Land lagert, benötigt dort weiterhin eine lokale MWST-Registrierung und eine separate Erklärung für Inlandstransaktionen. Grosse Marktplätze wie Amazon gelten in bestimmten Fällen selbst als Verkäufer und übernehmen dann die Mehrwertsteuerabführung.
Der Import One-Stop-Shop (IOSS) ist freiwillig und gilt für Fernverkäufe importierter Waren mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR. Schweizer Unternehmen benötigen für die Registrierung eine im gewählten EU-Land ansässige Vertretung; über IOSS werden die Verkäufe zentral gemeldet und die Mehrwertsteuer des Ziellands beim Kauf erhoben.
Ohne IOSS kann die optionale Sonderregelung genutzt werden, bei der der Beförderer die Einfuhrumsatzsteuer monatlich von den Empfängern einzieht. Wird weder IOSS noch diese Sonderregelung verwendet, sind die umsatzsteuerlichen Pflichten grundsätzlich in jedem EU-Land zu erfüllen, in das an Endverbraucher geliefert wird.
Vergleich der Mehrwertsteuerregelungen für grenzüberschreitende Verkäufe aus der Schweiz in die EU
- OSS (One-Stop-Shop)Zentraler Berichts- und Abführungsort in einem EU-Land; Steuersätze des Ziellands anzuwenden; für Unternehmen mit Sitz ausserhalb der EU.
- Sonderregelung (Beförderer-Erhebung)Einfuhrumsatzsteuer wird vom Beförderer monatlich von Empfängern eingezogen; nicht zwingend erforderlich.
- Keine SonderregelungUmsatzsteuerliche Pflichten müssen in jedem Ziel-Land erfüllt werden; hoher administrativer Aufwand.
Praktische Abwicklung des grenzüberschreitenden Verkaufs
Der eigene Online-Shop bietet Kontrolle über das Kundenerlebnis und kann Kundschaft in der Schweiz sowie im Ausland bedienen.
Marktplätze wie Amazon und eBay erschliessen ihre Reichweite und können Werbekosten sparen. Instagram, TikTok und Facebook sind weitere Verkaufskanäle; Social Selling wird von vielen Händlerinnen und Händlern als relevant angesehen, auch wenn es für viele noch kein Hauptumsatztreiber ist.
E-Mail und Telefon bleiben besonders im B2B-Geschäft und bei kleineren Onlinehändlern bedeutsame Bestellkanäle. Eine massgeschneiderte API oder ein Partnerportal mit CSV-Upload kann Bestelldaten aus verschiedenen Kanälen zusammenführen.
Spediteure übernehmen häufig Zollabwicklung und Transport. Waren mit ungewisser endgültiger Bestimmung sowie zoll- oder kontingentbelastete Güter können vorübergehend unverzollt und unversteuert in offenen Zolllagern oder Zollfreilagern gelagert werden; so wird die definitive Verzollung aufgeschoben.
Bei einer steuerbefreiten Ausfuhr wird die Rechnung ohne Schweizer Mehrwertsteuer ausgestellt, sofern die Voraussetzungen erfüllt und belegt sind. Die Einfuhrumsatzsteuer im Zielland trägt in der Regel das importierende Unternehmen.
Vorteile und Herausforderungen verschiedener Verkaufskanäle aus der Schweiz ins Ausland
- Eigener Online-ShopHöhere Kontrolle über Kundenerlebnis und Preise; geeignet für Schweiz und internationale Kunden.
- Marktplätze (z. B. Amazon, eBay)Hohe Reichweite; reduzierte Werbekosten; aber geringere Kontrolle über Preisgestaltung und Markenimage.
- Social Media (Instagram, TikTok, Facebook)Wachsender Nutzen für Social Selling; besonders für Nischenprodukte; noch kein Hauptumsatztreiber für viele Händler.
